Buch III - FG_Books

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Buch III

Hinsichtlich der „zukünftigen Rechtsordnung“ verweise ich auf § 16 ABGB. Die Bestimmung wurde lange als bloße Programmnorm verstanden und wurde Zentralnorm der Rechtsordnung, die im Kernbereich die Menschenwürde rechtlich anerkennt und schützt.
Was die Giralgeldschöpfung der Banken betrifft, verweise ich auf die Ausführungen von Schumpeter 1952. Schumpeter führt aus: „Die Menge des Kredites ist elastisch und daher auch die Masse der Kaufkraft“. Die Erzeugung des neuen Geldes – Buch- oder Giralgeld – wird von privaten oder staatlichen Geschäftsbanken bei der Kreditvergabe erzeugt. Die Geldschöpfung ist betriebswirtschaftlich zu beurteilen – siehe: Hörmann Franz, WU Wien, diverse youtube-Einträge. Von der Grenznutzenschule Wien ist der bedeutensde Ludwig von Mises. Er vertrat immer die Auffassung, dass „Geld“ unendlich lang verdünnt werden kann, allerdings muss derzeit gesagt werden, die „Geldschöpfung aus dem Nichts“ führt zur Krise und zu schweren, wirtschaftlichen Schäden.
Was das Naturrecht betrifft, wird auf das Österreichische, Westgalizische Zivilgesetzbuch (WGGB) verwiesen, welches 1796 in Kraft trat und für ganz Galizien 1798. Es enthielt keine Kondiktionen und wurde vieles vom naturrechtlichen Gesichtspunkt gelöst. Diesbezüglich findet sich auch Literatur von der Karl-Franzens-Universität, veröffentlicht von Univ. Prof. Dr. Gunter Wesener. Weitere Literatur zu Währungskrisen: Groß Ferdinand, Währungskrisen auf dem Gebiet der ehemaligen Österreichisch-Ungarischen Monarchie im 18. Jh., Dissertation Karl-Franzens-Universität 1939. Auch dort wird Mises zitiert.
Groß Ferdinand, Ungültige Bankkredite! Demaskierung des Bankensystems 2020.

Dr. Ferdinand Groß
Preis:   € 129,90 inkl. MWSt.
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