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BANKEN RECHT


Mag. Dr. Jur. Ferdinand Groß
Sehr geehrte LeserInnen!

Angemerkt wird, die Bank oder das Kreditinstitut ist verpflichtet, in das
Original des Kredit-Vertrages Einsicht zu gewähren.

Beim Kredit-Vertrag handelt es sich um eine Privat-Urkunde und ist diese
regelmäßig vorzulegen, widrigenfalls die Klage der Bank abgewiesen wird.

Die Vorlage erfolgt praktisch nie, weil die Forderungen durch die Bank
oder das Kredit-Institut regelmäßig verkauft werden.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. F. Groß
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